UV-Bestrahlungsgeräte; Überwachung der Betreiber

Die Gewerbeaufsichtsämter überprüfen den Betrieb von Sonnenstudios.

Beschreibung

Aufgabe der Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen ist darauf hinzuwirken, dass die Regelungen zum Schutz vor UV-Strahlung in den Sonnenstudios eingehalten werden.

Die Gewerbeaufsicht

  • überprüft, ob fachkundiges Personal in den Sonnenstudios vor Ort ist. Das Fachpersonal soll die Nutzerinnen und Nutzer in die sichere Bedienung der UV-Geräte einweisen, UV-Schutzbrillen, eine Hauttypbestimmung und die Erstellung eines Dosierungsplanes anbieten.
  • überprüft die Einhaltung des Nutzungsverbots für Personen unter 18 Jahren.
  • überprüft die Einhaltung der Informations- und Dokumentationspflichten des Betreibers (z. B. Warnschilder, Bedienungshinweise, Geräte- und Betriebsbuch)

Stand:20.03.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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Bayerische Gewerbeaufsicht

Für Sie zuständig

Regierung von Niederbayern
Dezernat 22 – Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Medizinprodukten, Biostoffe, nichtionisierende Strahlung

Hausanschrift
Gestütstraße 10
84028 Landshut

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Postanschrift
Postfach
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Telefon
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