Kulturgutschutz; Rückgabezusage

Soll ausländisches Kulturgut vorübergehend zu einer Ausstellung im Bundesgebiet ausgeliehen werden, so kann dem Verleiher die Rückgabe zum festgesetzten Zeitpunkt rechtsverbindlich zugesagt werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • ausländisches Kulturgut, das zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht nach Deutschland eingeführt wurde
  • ausländischer Leihgeber
  • inländischer Leihnehmer
  • Kulturgut soll zum Zwecke der Durchführung einer Ausstellung im Bundesgebiet vorübergehend nach Deutschland eingeführt werden.

Verfahrensablauf

Die Ausstellung der Rückgabezusage muss beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst beantragt werden.

Vor Erteilung der Rückgabezusage holt sie das Einvernehmen der Zentralstelle des Bundes, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, ein.

Fristen

Der Antrag muss rechtzeitig vor Einfuhr gestellt werden. Zwar bestehen keine fachlichen Fristen, dringend zu empfehlen ist aber die Beachtung des entsprechenden Vorlaufs durch möglichst frühzeitige Antragstellung.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben über Leihgeber und Leihnehmer

  • Angaben zum Leihobjekt (Kurzbeschreibung, Inventarnummer...)

  • Angaben zur beabsichtigten Ausstellung (Zeitpunkt, Dauer, Ort) und zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt

  • Provenienz

    (einzuholen unter http://www.lostart.de) bzw. anderweitig fachlich abgeklärte Provenienzprüfung

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Keine

Stand:30.07.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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