Weltherstellerschüsselnummer für Hersteller von Kraftfahrzeugen und -anhängern; Beantragung
Als Fahrzeughersteller können Sie hier eine Weltherstellernummer (World Manufacturer Identifier, WMI) beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen.
Beschreibung
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vergibt eine Weltherstellernummer (World Manufacturer Identifier, WMI) für Fahrzeughersteller, die ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben.
Diese Nummer ist Teil der 17-stelligen Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und dient dazu, das Herstellungsunternehmen eines Fahrzeugs eindeutig identifizieren zu können. Für Fahrzeughersteller mit einer EU-Typgenehmigung ist eine FIN inklusive der Weltherstellernummer zwingend notwendig
Damit das KBA Ihnen eine neue WMI zuteilen kann, müssen Sie einen Antrag stellen. Die Zuteilung ist kostenpflichtig.
Wenn Sie ein anderes Fahrzeugherstellerunternehmen erworben haben und dessen WMI übernehmen möchten, können Sie auch dies beantragen.
Voraussetzungen
- Sie stellen Kraftfahrzeuge und/oder -anhänger her.
- Ihr Unternehmen hat den Verwaltungssitz in Deutschland.
Verfahrensablauf
Eine Weltherstellernummer (WMI) beantragen Sie über das Online-Antragsformular beim Kraftfahrt-Bundesamte (KBA):
- Rufen Sie den entsprechenden Online-Dienst auf KBA-Online auf.
- Authentifizieren Sie sich über Ihr Mein Unternehmenskonto mit dem ELSTER-Zertifikat.
- Füllen Sie das Antragsformular wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie sämtliche einzureichenden Nachweise hoch.
- Das KBA nimmt eventuell Kontakt zu Ihnen auf, um Nachfragen zu klären.
- Nach Prüfung des Antrags schickt Ihnen das KBA bei positiver Entscheidung den Zuteilungsbescheid postalisch und digital zu.
- Bei negativer Entscheidung wird Ihr Antrag abgelehnt und Sie werden entsprechend informiert.
Besondere Hinweise
es gibt keine Hinweise / Besonderheiten
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
1 bis 5 Werktage
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
Stand:09.02.2025
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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- Kosten, bayernweit
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