Weltherstellerschüsselnummer für Hersteller von Kraftfahrzeugen und -anhängern; Beantragung

Als Fahrzeughersteller können Sie hier eine Weltherstellernummer (World Manufacturer Identifier, WMI) beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie stellen Kraftfahrzeuge und/oder -anhänger her.
  • Ihr Unternehmen hat den Verwaltungssitz in Deutschland.

Verfahrensablauf

Eine Weltherstellernummer (WMI) beantragen Sie über das Online-Antragsformular beim Kraftfahrt-Bundesamte (KBA):

  • Rufen Sie den entsprechenden Online-Dienst auf KBA-Online auf.
  •  Authentifizieren Sie sich über Ihr Mein Unternehmenskonto mit dem ELSTER-Zertifikat.
  • Füllen Sie das Antragsformular wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie sämtliche einzureichenden Nachweise hoch.
  • Das KBA nimmt eventuell Kontakt zu Ihnen auf, um Nachfragen zu klären.
  • Nach Prüfung des Antrags schickt Ihnen das KBA bei positiver Entscheidung den Zuteilungsbescheid postalisch und digital zu.
  • Bei negativer Entscheidung wird Ihr Antrag abgelehnt und Sie werden entsprechend informiert.

Besondere Hinweise

es gibt keine Hinweise / Besonderheiten

Fristen

Es gibt keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

1 bis 5 Werktage

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Kopie eines Gutachtens für Einzelfahrzeuge oder von der für den Fahrzeughersteller zuständigen Hauptprüfstelle, beispielsweise durch TÜV, TÜH, DEKRA. Verfügt Ihr Unternehmen über eine EU-Typgenehmigung oder ABE, kann auf die Einreichung eines Gutachtens verzichtet werden.
    • Kopie eines Handelsregisterauszuges, einer Handwerksrolle oder einer Gewerbeanmeldung

Online-Verfahren

Kosten

  • für Zuteilung einer Weltherstellerschlüsselnummer (WMI)
    Gebühr: 340 EUR

Rechtsgrundlagen

  • Allgemeine Rechtsgrundlagen

    ISO 3780:2009 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EU) 2021/535

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag

Stand:09.02.2025

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.