Luftsicherheitsprogramm; Beantragung der Zulassung für ausländisches Luftfahrtunternehmen
Wenn Sie als ausländisches Luftfahrunternehmen Flüge nach Deutschland durchführen möchten, dann müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Zulassung eines Luftsicherheitsprogramms beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
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Sie stellen den Antrag
- als Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
- als Chief Executive Officer (CEO)
- in Vertretung
Verfahrensablauf
Um die Zulassung eines Luftsicherheitsprogramms zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
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Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Für die Online-Antragstellung benötigen Sie ein BundID-Konto.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Wenn die Angaben vollständig sind, stellt das Luftfahrt-Bundesamt nach der Prüfung der Angaben der oder dem Luftsicherheitsbeauftragten (elektronisch und per Post) Informationen zur Erstellung eines Luftsicherheitsprogramms zur Verfügung.
- Danach erstellt die oder der Luftsicherheitsbeauftragte das Luftsicherheitsprogramm und übermittelt diese über das Bundesportal an das Luftfahrt-Bundesamt.
- Das Luftfahrt-Bundesamt prüft das Luftsicherheitsprogramm und stimmt eventuell offene Fragen mit der oder dem Luftsicherheitsbeauftragten ab.
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Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
Besondere Hinweise
Luftfahrtunternehmen sind dazu verpflichtet, sämtliche Änderungen, die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, an das Luftfahrt-Bundesamt zu melden.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung. (1 bis 6 Wochen)
Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Wenn keine Luftsicherheitsbeauftragten benannt wurden oder die antragsstellende Person nicht der oder die Luftsicherheitsbeauftragte ist:
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Rechtsbehelf
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Widerspruch
Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.
Stand:15.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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