Luftsicherheitsprogramm; Beantragung der Zulassung für deutsches Luftfahrtunternehmen

Wenn Sie als deutsches Luftfahrtunternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen möchten, dann müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Zulassung eines Luftsicherheitsprogramms beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie haben den Antrag auf die Erteilung einer Betriebsgenehmigung bereits beim Luftfahrt-Bundesamt gestellt oder besitzen diese schon. 
  • Sie stellen den Antrag
    • als Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
    • in Vertretung

Verfahrensablauf

Um die Zulassung eines Luftsicherheitsprogramms zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Für die Online-Antragstellung benötigen Sie das  ELSTER-Unternehmenskonto.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen. Alternativ können Sie Ihre Anzeige sowie die Unterlagen per E-Mail, per Fax oder per Post an das LBA übersenden.
  • Wenn die Angaben vollständig sind, stellt das Luftfahrt-Bundesamt nach der Prüfung der Angaben der oder dem Luftsicherheitsbeauftragten (elektronisch und per Post) Informationen zur Erstellung eines Luftsicherheitsprogramms zur Verfügung.
  • Danach erstellt die oder der Luftsicherheitsbeauftragte das Luftsicherheitsprogramm und übermittelt diese über das Bundesportal an das Luftfahrt-Bundesamt.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft das Luftsicherheitsprogramm und stimmt eventuell offene Fragen mit der oder dem Luftsicherheitsbeauftragten ab.
  • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid und Gebührenbescheid.  

Besondere Hinweise

Luftfahrtunternehmen sind dazu verpflichtet, sämtliche Änderungen, die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, an das Luftfahrt-Bundesamt zu melden.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung. (2 bis 6 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Im Lauf des Genehmigungsprozesses werden folgende Unterlagen benötigt:

    • wenn noch keine Luftsicherheitsbeauftragte oder kein Luftsicherheitsbeauftragter benannt wurde oder der Antrag in Vertretung gestellt wird:
      • Verpflichtungserklärung
    • wenn bereits eine Luftsicherheitsbeauftragte oder ein Luftsicherheitsbeauftragter ernannt wurde:
      • Kopie der Zuverlässigkeitsüberprüfung,
      • Schulungsbescheinigung
      • Nachweise absolvierter Fortbildungen

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Formulare

Online-Verfahren

Kosten

  • Die Gebühr ist abhängig von der Größe des Luftfahrzeugs und von dem Inhalt des Luftsicherheitsprogramms.
    Gebühr: 1.000 EUR - 10.000 EUR

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.

Stand:04.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
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  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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Informationen

Für Sie zuständig

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