Luftsicherheitsprogramm; Beantragung der Zulassung einer Änderung für deutsches Luftfahrtunternehmen
Wenn Sie als deutsches Luftfahrtunternehmens Ihr Luftsicherheitsprogramm ändern möchten, müssen diese Änderungen durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie besitzen ein Luftsicherheitsprogramm und eine gültige Betriebsgenehmigung
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Sie stellen den Antrag
- als Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
- in Vertretung
Verfahrensablauf
Um die Änderung am Luftsicherheitsprogramm zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
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Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Für die Online-Antragstellung benötigen Sie das ELSTER-Unternehmenskonto.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen. Alternativ können Sie Ihre Anzeige sowie die Unterlagen per E-Mail, per Fax oder per Post an das LBA übersenden.
- Das Luftfahrt-Bundesamt prüft die beantragte Änderung am Luftsicherheitsprogramm und stimmt eventuell offene Fragen mit den Luftsicherheitsbeauftragten ab.
- Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung. (2 bis 6 Wochen)
Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
bei Änderungen an den Sicherheitsmaßnahmen:
bei Änderungen betreffend den Luftsicherheitsbeauftragten oder den Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten:
- Verpflichtungserklärung
- Nachweise für Luftsicherheitsbeauftragte oder neue Vertretende des Luftfahrtunternehmens
- Kopie der Zuverlässigkeitsüberprüfung
- Schulungsbescheinigung
- Nachweise absolvierter Fortbildungen
bei sonstigen Änderungen:
- Anlagen und Nachweise zu sonstigen Änderungen
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Rechtsbehelf
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Widerspruch
Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.
Stand:03.03.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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