Luftsicherheitsprogramm; Beantragung der Zulassung einer Änderung für deutsches Luftfahrtunternehmen

Wenn Sie als deutsches Luftfahrtunternehmens Ihr Luftsicherheitsprogramm ändern möchten, müssen diese Änderungen durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie besitzen ein Luftsicherheitsprogramm und eine gültige Betriebsgenehmigung
  • Sie stellen den Antrag
    • als Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
    • in Vertretung

Verfahrensablauf

Um die Änderung am Luftsicherheitsprogramm zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Für die Online-Antragstellung benötigen Sie das ELSTER-Unternehmenskonto.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen. Alternativ können Sie Ihre Anzeige sowie die Unterlagen per E-Mail, per Fax oder per Post an das LBA übersenden.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft die beantragte Änderung am Luftsicherheitsprogramm und stimmt eventuell offene Fragen mit den Luftsicherheitsbeauftragten ab.
  • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung. (2 bis 6 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    bei Änderungen an den Sicherheitsmaßnahmen:

    • Luftsicherheitsprogramm

    bei Änderungen betreffend den Luftsicherheitsbeauftragten oder den Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten:

    • Verpflichtungserklärung
    • Nachweise für Luftsicherheitsbeauftragte oder neue Vertretende des Luftfahrtunternehmens
    • Kopie der Zuverlässigkeitsüberprüfung
    • Schulungsbescheinigung
    • Nachweise absolvierter Fortbildungen

    bei sonstigen Änderungen:

    • Anlagen und Nachweise zu sonstigen Änderungen

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Formulare

Online-Verfahren

Kosten


  • Gebühr: 100 EUR - 1.000 EUR

    Die Gebühr ist abhängig von den inhaltlichen Änderungen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.

Stand:03.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.