Kosmetische Mittel; Übermittlung von Informationen vor dem Inverkehrbringen

Kosmetische Mittel, die Sie erstmalig auf dem europäischen Markt bereitstellen wollen, müssen Sie vorher über das Notifizierungsportal für kosmetische Mittel (Cosmetic Products Notification Portal, CPNP) der Europäischen Kommission mitteilen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen produziert, lässt produzieren oder importiert Kosmetika.
  • Sie sind eine "verantwortliche Person": Nur kosmetische Mittel, für die innerhalb der Europäischen Union (EU) oder einem Staat des Europäische Wirtschaftsraums (EWR) eine juristische oder natürliche Person als "verantwortliche Person" auf dem Etikett benannt ist, dürfen in Verkehr gebracht werden (in der Regel Hersteller oder Importeur, ggf. auch Händler).
  • Sie haben als "verantwortliche Person" Zugang zum CPNP.

Verfahrensablauf

Die geforderten Daten werden durch Sie als verantwortliche Person über Online-Formulare des CPNP-Systems der Europäischen Kommission übermittelt und können auch später korrigiert oder aktualisiert werden.

Registrierung im CPNP:

Um das CPNP nutzen zu können, müssen Sie primär zwei Registrierungsschritte durchführen:

  • Einmalige persönliche Registrierung in EU Login: Durch sie erhält man den Benutzernamen und bestimmt das Zugangspasswort.
  • Im Anschluss daran erfolgt die Registrierung einer Firma oder der Antrag einer bereits bestehenden Firma erfolgt über das (SANTE Authorisation System, SAAS).

Erst wenn diese Registrierungsschritte durchgeführt und die Anträge entsprechend des Benutzerprofils abgeschlossen sind, ist die Benutzung des CPNP möglich.

Notifizierung im CPNP:

Folgende Daten müssen Sie im CPNP hinterlegen, wenn Sie ein kosmetisches Mittelt erstmalig auf dem europäischem/deutschem Markt bereitstellen:

  • die Kategorie des kosmetischen Mittels und seinen Namen beziehungsweise seine Namen, durch den oder die die spezifische Identifizierung möglich ist
    • Nicht ausreichend ist lediglich die Nennung des Namens einer Kosmetik-Serie, unter der verschiedene Produkte vermarktet werden.
  • den Namen und die Anschrift der verantwortlichen Person, bei der die Produktinformationsdatei leicht zugänglich gemacht wird
  • das Herkunftsland im Falle des Imports
    • Mit Herkunftsland ist nicht das letzte Land einer Lieferkette gemeint, sondern vielmehr das Land, in dem das kosmetische Mittel tatsächlich hergestellt wurde.
  • den Mitgliedstaat, in dem das kosmetische Mittel in Verkehr gebracht also erstmalig bereitgestellt wird
  • die Angaben, die es ermöglichen, bei Bedarf Verbindung zu einer natürlichen Person aufzunehmen (etwa Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse); Die Angaben nur zu einer juristischen Person sind nicht ausreichend.
  • die Anwesenheit von Stoffen in Form von Nanomaterialien und ihre Identifizierung, einschließlich des chemischen Namens
  • die vernünftigerweise vorhersehbaren Expositionsbedingungen
  • den Namen und die "Chemicals Abstracts Service" (CAS) oder EG-Nummer der als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) eingestuften Stoffe
  • die Rahmenrezeptur, um bei schwierigen Vorkommnissen eine rasche und geeignete medizinische Behandlung zu ermöglichen

Alle Daten, die Sie dem CPNP übermitteln, werden als vertrauliche Information behandelt und können jederzeit korrigiert und aktualisiert werden.

Fristen

Kosmetische Mittel, die andere Nanomaterialien als Farbstoffe, Konservierungsmittel und UV-Filter enthalten und nicht anderweitig eingeschränkt sind, unterliegen einem zusätzlichen Verfahren. Sie bedürfen einer gesonderten Meldung beim CPNP 6 Monate vor dem Inverkehrbringen.

Bearbeitungsdauer

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Angaben zur verantwortlichen Person und zum kosmetischen Mittel, unter anderem zur Bezeichnung und Menge der verwendeten Bestandteile
    • Etikett
    • gegebenenfalls Angaben zu Nanomaterialien

Online-Verfahren

  • Cosmetic Products Notification Portal, CPNP

    Das Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) ist ein kostenloses Online-Meldesystem, das zur Umsetzung der Verordnung (EG) 1223/2009 über kosmetische Mittel geschaffen wurde. Wenn ein Produkt im CPNP notifiziert wurde, ist keine weitere Notifizierung auf nationaler Ebene innerhalb der EU erforderlich.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Es sind keine Rechtsbehelfe gegenüber dem BVL vorgesehen.

Stand:03.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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