Pflanzenschutzmittel; Beantragung der Genehmigung für Zusatzstoffe
Neue Zusatzstoffe in Pflanzenschutzmitteln müssen Sie als Hersteller durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit prüfen und genehmigen lassen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Zusatzstoffe dürfen keine schädlichen Auswirkungen, insbesondere auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und den Naturhaushalt haben.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag beim BVL stellen. Gehen Sie dafür wie folgt vor:
- Öffnen Sie die Internetseite des BVL und laden Sie den "Antrag auf Genehmigung eines Zusatzstoffes gemäß § 42 PflSchG" herunter. Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise zum Antragsformblatt.
- Füllen Sie den Antrag am Computer aus, drucken Sie ihn aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn postalisch oder per E-Mail an das BVL.
- Das BVL prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten postalisch eine Genehmigung oder Ablehnung
Fristen
Für die Genehmigung müssen Sie keine Fristen einhalten.
Die Genehmigung erfolgt für einen Zeitraum von 10 Jahren.
Bearbeitungsdauer
In der Regel dauert es 4 Monate bis Sie einen Genehmigungsbescheid vom BVL erteilt bekommen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch.
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
- verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:03.11.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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