Brunnenbohrung; Anzeige

Wenn Sie einen Brunnen bohren möchten, müssen Sie dies anzeigen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie beabsichtigen einen Brunnen zu bohren, aus dem Sie Wasser entnehmen möchten.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Anzeige bei der zuständigen unteren Wasserbehörde einreichen (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).

Im Rahmen der Anzeige wird von der zuständigen Behörde insbesondere unter Beteiligung des Wasserwirtschaftsamtes geprüft, ob bzw. gegebenenfalls unter welchen Einschränkungen die Niederbringung des Brunnens am vorgesehenen Standort möglich ist. Weiterhin wird im Rahmen dieser Prüfung entschieden, ob über die Anzeige hinaus ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren durchgeführt werden muss. Das Ergebnis dieser Prüfung wird von  der zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt. Sollte innerhalb eines Monats nach Eingang der vollständigen Anzeige die zuständige Behörde die Errichtung des Brunnens nicht untersagen, kann dieser in der angezeigten Form ausgeführt werden, wenn die geplante Nutzung erlaubnisfrei ist.

Das Bohrunternehmen muss nach Abschluss der Bohrarbeiten ohne weitere Aufforderung die Bohrdokumentation vorlegen. Das sind:

  • Brunnenausbauplan mit Schichtenverzeichnis und Bohrprofil,
  • Einmessung der Brunnenoberkante auf NN (Normal Null)
  • Lageplan mit dem genauen Brunnenstandort sowie
  • Pumpversuchsdiagramm (Ruhewasserspiegel/Absenkung des Wasserspiegels bei Pumpenvolllast) in 2-facher Ausfertigung

Regionale Ergänzung (Stadt Nürnberg)

Nach Eingang der Anzeige beim Umweltamt Nürnberg wird diese rechtlich und fachlich geprüft. Dies kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.

Nach Abschluss der Prüfung wird die Anzeige des Gartenbrunnes schriftlich bestätigt. Diese sogenannte „Anzeigebestätigung“ enthält neben grundsätzlich zu beachtenden Punkten auch für den Einzelfall relevante Informationen. Dies können beispielsweise Nutzungsempfehlungen des geförderten Wassers oder weitergehende Vorgaben zur Ausführung des Brunnens sein.

Erst nach Erhalt der Anzeigebestätigung darf mit den Arbeiten zur Errichtung des Gartenbrunnens begonnen werden.

Wurde die Anzeige durch einen Dritten (zum Beispiel eine Fachfirma) gestellt, erhalten sowohl der Dritte als auch der Auftraggeber ein Exemplar der Anzeigebestätigung.

Die Prüfung der Anzeige ist kostenpflichtig.

Besondere Hinweise

Dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) müssen alle Bohrungen zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden (siehe unter "Verwandte Themen").

Fristen

Die Anzeige muss mindestens einen Monat vor geplantem Beginn der Arbeiten erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Der Anzeige sind folgende Unterlagen beizufügen:

    • Übersichtsplan mit Markierung des Vorhabensstandortes 
    • Detaillageplan mit Eintragung des Vorhabensstandortes
    • Erwartetes Schichtenprofil des Untergrunds
    • Maßstabgerechter Ausbauplan nach DIN 4022 und Din 4023
    • Bescheid des Wasserversorgers über die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
    • ggf. Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
    • ggf. Zertifizierung nach DVGW W 120 der Bohrfirma bei erstmaliger Anzeige
    • ggf. Erklärung der beauftragten Bohrfirma

Regionale Ergänzung (Stadt Nürnberg)

  • Für die Gartenbrunnenanzeige werden folgende Informationen und Unterlagen benötigt:

    • Ihr Name, Anschrift und Kontaktdaten;
    • Angaben zum Standort des Gartenbrunnens (Flurnummer, Gemarkung, Straße und Hausnummer);
    • Beschreibung des Brunnens und der Förderanlage (Brunnentiefe in Meter, Pumpleistung in Liter pro Sekunde);
    • Durchschnittlicher Verbrauch in Liter pro Tag;
    • Verwendungszweck des geförderten Wassers;
    • Angaben, ob sich im Umkreis von 25 m Kleinkläranlagen, Abwassergruben, Jauche- und Güllelagerstätten, Öl- oder Treibstoffbehälter oder Abwasserkanäle befinden;
    • Lageplan, in dem der Brunnenstandort eingezeichnet ist.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Stadt Nürnberg)

Kosten

  • Gebühren für die Prüfung einer Anzeige: 25,00 bis 1.000,00 EUR

Regionale Ergänzung (Stadt Nürnberg)

  • Für die Prüfung ist gemäß Bayerischem Kostengesetz eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

    Die aktuelle Gebühr kann auf der Website des Umweltamtes der Stadt Nürnberg eingesehen werden: Gartenbrunnen - Umweltamt Nürnberg (nuernberg.de)

    Im Ausnahmefall kann die Höhe der Gebühr davon abweichen.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:15.12.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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