Naturschutzrecht in der Straßenplanung; Informationen über Vollzugshinweise zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung

Zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung hat das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine "Biotopwertliste" erlassen. Außerdem wurden Vollzugshinweise für den staatlichen Straßenbau verfasst.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Benutzung der Vollzugshinweise erfordert einschlägigen naturschutzfachlichen, rechtlichen und landschaftsplanerischen Sachverstand. Sie ist für Fachleute der Fachrichtungen Landschaftsplanung bestimmt.

Erforderliche Unterlagen

  • Die erforderlichen Unterlagen werden in jedem Einzelfall durch den Vorhabensträger und die zuständige Gestattungsbehörde festgelegt.

Weiterführende Links

Stand:15.06.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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