Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für die Umwandlung

Sie können eine Ausnahme vom Verbot einer Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen in Ackerland oder Dauerkulturen beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Beeinträchtigungen müsen ausgeglichen werden.

Verfahrensablauf

1) Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland oder Dauerkulturen

  • greeningpflichtiger Betrieb
    Der Antrag muss beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt. Die untere Naturschutzbehörde führt die naturschutzrechtliche Prüfung durch und erstellt einen Bescheid, der an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten weitergeleitet wird. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten prüft die sonstigen Voraussetzungenn (z. B. Wasserrecht, Förderrecht). Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sendet dem Antragsteller dann beide Bescheide zu.
     
  • vom Greening befreiter Betrieb (Ökobetriebe, Kleinerzeuger)
    Die Umwandlung von Dauergrünland in Acker oder Dauerkultur ist naturschutzrechtlich genehmigungspflichtig! Der Antrag wird direkt bei der zuständigen untere Naturschutzbehörde gestellt. Die untere Naturschutzbehörde führt die naturschutzrechtliche Prüfung durch und erstellt einen Bescheid, der direkt von der untere Naturschutzbehörde an den Antragsteller gesendet wird.

2) Umwandlung von Dauergrünland zur Grünlanderneuerung

Greeningpflichtige Betriebe stellen einen Umwandlungsantrag beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Dort wird ggf. von der untere Naturschutzbehörde eine Stellungnahme eingeholt und ein Bescheid erstellt.

Im Fall gesetzlich geschützter Biotope ist von jedem Landwirt, der dort eine Grünlanderneuerung plant, eine fachrechtliche Ausnahmegenehmigung bei der untere Naturschutzbehörde einzuholen.

3). Umwandlung von Dauergrünland in nichtlandwirtschaftliche Fläche (in der Regel für Bauvorhaben oder zur Aufforstung) 

Der Antrag muss beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt werden, das die fachrechtliche Prüfung vornimmt und ggf. von der untere Naturschutzbehörde eine Stellungnahme einholt. Ist „umweltsensibles Dauergrünland“ betroffen, muss die Aufhebung der Bestimmung "umweltsensibel“ beantragt werden. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erstellt den Bescheid.

Fristen

keine

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Ausnahme/Genehmigung einer Umwandlung von nicht umweltsensiblem Dauergrünland in Ackerland oder Dauerkulturen
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Ausnahme/Genehmigung einer Umwandlung von nicht umweltsensiblem Dauergrünland zur Grünlanderneuerung durch Umpflügen
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Genehmigung einer Umwandlung von Dauergrünland in eine nichtlandwirtschaftliche Fläche
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Zustimmung des Eigentümers zur Neuanlage von Dauergrünland
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Bereitschaftserklärung des anderen Bewirtschafters zur Neuanlage von Dauergrünland
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:03.07.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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