Pflanzenschutzmittel; Beantragung eines Sachkundenachweises
            
            
                
                    
                        Wenn Sie Pflanzenschutzmittel anwenden, über Pflanzenschutz beraten, oder Personen beraten, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen wollen, benötigen Sie einen Sachkundenachweis.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Sie benötigen einen Sachkundenachweis in Pflanzenschutz, wenn Sie
 
- Pflanzenschutzmittel anwenden,
- über den Pflanzenschutz beraten oder
- Personen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen.
Wenn Sie beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder dazu beraten, beantragen Sie über die bundesweite Online-Datenbank den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln inklusive Beratung.
 
Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln in diesem Sachkundenachweis nicht enthalten ist.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Die Bescheinigung über Sachkunde im Pflanzenschutz können Sie online beantragen:
 
- Gehen Sie auf die Internetseite pflanzenschutz-skn.de.
- Sie können den Antrag mit oder ohne Registrierung stellen. Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie den Antrag online ab.
- Wenn Sie Ihre Unterlagen nicht hochladen können, können Sie sie alternativ per Post an die zuständige Stelle senden.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.
- Sie erhalten die Sachkundenachweis-Karte.
Im Pflanzenschutz Sachkundige aus EU-Mitgliedsstaaten können einen deutschen Sachkundenachweis direkt bei dem Pflanzenschutzdienst oder der zuständigen Stelle in dem Bundesland beantragen, wo sie tätig werden wollen. Welche Stelle für Sie zuständig ist, finden Sie im Dienststellenfinder auf der Internetseite pflanzenschutz-skn.de.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
                Fristen
                
                    Sofern zwischen Zeugnisdatum und Antragstellung mehr als 3 Jahre liegen, müssen Sie zusätzlich einen aktuellen Fortbildungsnachweis einreichen.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:17.10.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat
                
    
  
             
            
            
                
                    
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