Anlagen, Waren und Stoffe-Tier-, Pflanzen- und Naturschutz
Eine intakte Tier- und Pflanzenwelt und eine lebendige Natur sind wichtig für unsere Lebensqualität.
Formalitäten
Hier finden Sie Informationen zu Formalitäten im Zusammenhang mit diesem Thema:
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Besonders geschützte Wirbeltiere; Anzeige des Bestandes, von Bestandsveränderungen oder der Verlegung des Standortes
Wenn Sie ein besonders geschütztes Wirbeltier halten, müssen Sie nach Beginn der Haltung den Bestand des Tieres sowie Bestandsveränderungen anzeigen. Auch die Verlegung des regelmäßigen Standorts des Tieres müssen Sie anzeigen.
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Brunnenbohrung; Anzeige
Wenn Sie einen Brunnen bohren möchten, müssen Sie dies anzeigen.
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Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für die Umwandlung
Sie können eine Ausnahme vom Verbot einer Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen in Ackerland oder Dauerkulturen beantragen.
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Grünlandflächen; Beantragung der Gestattung des Walzens
Seit dem Jahr 2020 ist es bei der landwirtschaftlichen Nutzung verboten, Grünlandflächen nach dem 15. März zu walzen. Die Bezirksregierungen können unter bestimmten Voraussetzungen das Walzen von Grünlandflächen auch nach dem 15. März gestatten.
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Naturschutzrecht in der Straßenplanung; Informationen über Vollzugshinweise zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung
Zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung hat das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine "Biotopwertliste" erlassen. Außerdem wurden Vollzugshinweise für den staatlichen Straßenbau verfasst.
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Pflanzengesundheitszeugnis; Beantragung für den Drittlandexport
Wenn Sie Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder andere Gegenstände in Länder außerhalb der EU ausführen, dürfen diese keine Schadorganismen enthalten. Als Nachweis hierzu müssen Sie ein Pflanzengesundheitszeugnis oder ein Vorausfuhrzeugnis oder Wiederausfuhrzeugnis beantragen.
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Pflanzenschutzmittel; Beantragung der Genehmigung für Zusatzstoffe
Neue Zusatzstoffe in Pflanzenschutzmitteln müssen Sie als Hersteller durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit prüfen und genehmigen lassen.
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Pflanzenschutzmittel; Beantragung eines Sachkundenachweises
Wenn Sie Pflanzenschutzmittel anwenden, über Pflanzenschutz beraten, oder Personen beraten, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen wollen, benötigen Sie einen Sachkundenachweis.
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Streuobst; Beantragung einer Förderung für Baumpflanzungen
Der Freistaat Bayern fördert den Erwerb von Streuobstbäumen. Mit dem bayerischen Streuobstpakt gehen Naturschutz und Landwirtschaft Hand in Hand. Der Freistaat schützt damit diese Jahrhunderte alte Kulturlandschaft. Bis 2035 sollen 1 Mio. neue Bäume gepflanzt werden.
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Umwelt; Fischereifachberatung
Die Fachberater für Fischerei beraten bei allen Fragen der Fischerei.