Strafsachen; Informationen über Verhandlung und Entscheidung vor dem Landgericht (1. Instanz)

Die Strafkammern der Landgerichte sind als erste Instanz für die Verhandlung und Entscheidung bestimmter schwerwiegender Strafsachen zuständig.

Beschreibung

Kosten

  • Im Strafverfahren bemessen sich die Gerichtsgebühren nach der rechtskräftig verhängten Strafe. Die Gebühren der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts für das Strafverfahren sind lediglich dem Rahmen nach bestimmt (sog. Rahmengebühren). Die Rechtsanwälte bestimmen die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen.

Rechtsbehelf

Rechtsmittel gegen ein Landgerichtsurteil ist die Revision.

Stand:27.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Justiz

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Ordentliche Gerichtsbarkeit

Für Sie zuständig

Landgericht München I

Hausanschrift
Prielmayerstr. 7
80335 München

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Postanschrift

Telefon
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Telefax
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E-Mail an die Behörde

Zusatzinformationen

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.