Elektronischer Rechtsverkehr; Informationen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit

Elektronischer Rechtsverkehr ist der Überbegriff für elektronische Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Gerichten, Staatsanwaltschaften, Verwaltungsbehörden sowie Parteienvertretern (z. B. Rechtsanwälten, Notaren), Bürgern und Unternehmen.

Beschreibung

Kosten

  • keine (vonseiten der Justiz)

Stand:29.10.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Justiz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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