Datenbank BAYERN.RECHT; Rechtsinformationssystem

In der Datenbank BAYERN.RECHT finden Sie eine umfangreiche Sammlung bayerischer Rechtstexte zum Nachschlagen und Recherchieren – kostenlos und barrierefrei. Der Freistaat Bayern betreibt das umfangreiche Rechts-Informationssystem in Zusammenarbeit mit dem Verlag C.H. BECK oHG.

Beschreibung

Kosten

  • Datenbank BAYERN.RECHT: kostenfrei

Weiterführende Links

  • BAYERN.RECHT

    In der Datenbank BAYERN.RECHT finden Sie alle bayerischen Gesetze und Verordnungen sowie veröffentlichte Verwaltungsvorschriften in der aktuellen Fassung.

  • Verkündungsplattform Bayern

    Auf der Verkündungsplattform Bayern (VKP) finden Sie kostenfrei das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) seit 1945, das Bayerische Ministerialblatt (BayMBl.), Amts- und Ministerialblätter mit Herausgabedatum zwischen 2009 bis 2018 sowie eine Dokumentation des Landesrechts.

  • Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes im Internet

    Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesamt für Justiz stellt nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht mit Gesetzen und Rechtsverordnungen online zur Verfügung. Der Service ist für Sie kostenfrei.

  • Verwaltungsvorschriften des Bundes im Internet

    Die Bundesregierung stellt eine umfangreiche Datenbank mit aktuellen Verwaltungsvorschriften der obersten Bundesbehörden online zur Verfügung. Der Service ist für Sie kostenfrei.

  • EUR-Lex - EU-Recht im Internet

    EUR-Lex bietet Ihnen kostenlosen Zugang zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) und anderen als öffentlich eingestuften Dokumenten in den 24 EU-Amtssprachen.

Stand:19.06.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerische Staatskanzlei

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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