Gerichtsverfahren; Abgabe eines Antrags oder einer Erklärung zu Protokoll

Soweit nach der Zivilprozessordnung Anträge und Erklärungen in Gerichtsverfahren zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden können, nimmt die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Ihre Anträge und Erklärungen entgegen.

Beschreibung

Kosten

  • Für die Protokollierung Ihres Antrags oder Ihrer Erklärung bei der Rechtsantragstelle werden keine Gerichtskosten erhoben.

Rechtsgrundlagen

Stand:19.07.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Justiz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Ordentliche Gerichtsbarkeit

Für Sie zuständig

Amtsgericht Augsburg

Hausanschrift
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

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Postanschrift

Telefon
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Zusatzinformationen

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.