Bußgeldbescheid bei Verkehrsordnungswidrigkeit; Einspruch
Bei Erhalt eines Bußgeldbescheides wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit können Sie unter bestimmten Voraussetzungen und Wahrung der Fristen Einspruch einlegen.
Voraussetzungen
Der Adressat eines Bußgeldbescheides kann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, wenn er mit ihm nicht einverstanden ist. Dritten ist dies nur bei Vorliegen einer entsprechenden Vollmacht möglich.
Fristen
Bei schriftlicher Erklärung ist die Frist nur gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist bei der ausstellenden Verwaltungsbehörde eingeht. Die Erklärung muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Einspruchsfrist bei Bußgeldbescheiden beträgt zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Bayerisches Polizeiverwaltungsamt)
Kosten
- Von staatlicher Seite werden keine Gebühren für die Dienstleistung erhoben.
Stand:27.06.2023
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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