Eisenbahninfrastruktur; Einreichung einer Diskriminierungsanzeige
Wenn Sie sich als Unternehmen in Ihrem Zugang zur Eisenbahninfrastruktur eingeschränkt sehen, können Sie eine Diskriminierungsanzeige bei der Bundesnetzagentur einreichen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Sie sind nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz zugangsberechtigt zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen der Eisenbahn.
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Eingabe (Diskriminierungsanzeige) online sowie per E-Mail, Fax, Telefon oder schriftlich per Post an die Bundesnetzagentur übermitteln.
Eingabe (Diskriminierungsanzeige) online übermitteln:
- Rufen Sie das Online-Formular "Netzzugangseingabe" auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Die Unterlagen können Sie als Datei hochladen.
- Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur setzt sich mit Ihnen in Verbindung.
Eingabe (Diskriminierungsanzeige) per E-Mail, Fax, Telefon oder postalisch übermitteln:
- Die Eingabe können Sie formlos an die Bundesnetzagentur senden.
- Bitte schildern Sie Ihren Fall möglichst genau und ergänzen Sie – wenn vorhanden – Unterlagen, welche die mögliche Diskriminierung belegen.
Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur setzt sich mit Ihnen in Verbindung.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 6 Wochen
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Falls vorhanden: Dokumente oder Fotos, die Ihre Schilderungen belegen, zum Beispiel:
- Trassenanmeldungen
- Trassenkonstruktionspläne
- Schriftverkehr mit beschuldigtem Unternehmen
- Entgeltregelungen
- Nutzungsbedingungen
- Entscheidungen über die Zugtrassenzuweisung
Rechtsbehelf
- Rechtsbeschwerde an die Beschlusskammer 10 der Bundesnetzagentur
- Rechtsweg über das Verwaltungsgericht Köln
Stand:05.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt