Post- und Paketdienstleister; Einreichung einer Beschwerde
Bei grundlegenden Problemen mit der Post- oder Paketbeförderung können Sie sich bei Bundesnetzagentur beschweren.
Beschreibung
Voraussetzungen
Ihre Beschwerde muss im Zusammenhang stehen mit den gesetzlichen Vorgaben zur
- Briefbeförderung,
- Paketbeförderung oder
-
der Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften.
Verfahrensablauf
Haben Sie etwas zu beanstanden, sollten Sie sich mit einer Beschwerde zunächst an das betroffene Postunternehmen wenden und dieses zur Beseitigung der Mängel auffordern.
Bei anhaltenden oder wiederkehrenden Mängeln oder grundlegenden Qualitätsproblemen können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden:
- Sie können Ihre Beschwerde an die Bundesnetzagentur per Post oder Online-Formular übermitteln.
- Schildern Sie in Ihrer Beschwerde den Sachverhalt. Zusätz-liche Unterlagen können Sie zum Beispiel als Anhang über das Online-Formular hinzufügen.
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Beschwerde und infor-miert Sie über ein mögliches weiteres Tätigwerden.
Fristen
Es gibt keine Frist für die Beschwerde.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitundsdauer beträgt im Durchschnitt eine Woche. Je nach Sachverhalt kann es auch zu einer verlängerten Bearbeitungszeit kommen.
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Je nach Sachverhalt können weitere Unterlagen notwendig sein, zum Beispiel:
- Schriftwechsel mit dem Postunternehmen
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.
Stand:05.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt