Geoblocking; Einreichung einer Beschwerde wegen Verletzung der Vorschriften der Geoblocking-Verordnung

Wenn Sie sich über einen Anbieter wegen Verletzung der Vorschriften der Geoblocking-Verordnung beschweren wollen, können Sie eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen.

Beschreibung

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Ihre Beschwerde wird online über das „Beschwerdeformular Geoblocking“ auf der Internetseite der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) eingereicht.

  • Rufen Sie das „Beschwerdeformular Geoblocking“ auf der Internetseite der BNetzA auf.
  • Füllen Sie das Beschwerdeformular online aus.
  • Klicken Sie auf „Absenden“, um Ihre Beschwerde an die BNetzA zu schicken.
  • Sie erhalten per E-Mail eine Bestätigung, dass Ihre Beschwerde an die BNetzA verschickt wurde.
  • Die BNetzA entscheidet nach Prüfung Ihrer Beschwerde über ihre Zulassung oder Zurückweisung.
  • Die BNetzA teilt Ihnen das Ergebnis Ihrer Beschwerde per E-Mail mit.
     

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

  • für die Bestätigung des Eingangs der Beschwerde: unmittelbar nach Eingang
  • Entscheidung über die Zulassung oder Zurückweisung der Beschwerde: in der Regel 3 Monate
  • Mitteilung des Ergebnisses der Beschwerde: in der Regel 6 Monate
     

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

Formulare

Online-Verfahren

  • Beschwerdeformular Geoblocking

    Sie können sich über das Kontaktformular über einen Anbieter wegen Verletzung der Vorschriften der Geoblocking-Verordnung beschweren.

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtliche Klage
     

Stand:25.01.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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