Internet-, Mobilfunk- oder Festnetzanbieter; Einreichung von Beschwerde oder Übermittlung einer Anfrage
Als Kunde oder Kundin eines Internet-, Mobilfunk- oder Festnetz-Anbieters können Sie sich bei der Bundesnetzagentur über Ihre Rechte informieren sowie Anfragen und Beschwerden einreichen.
Beschreibung
Verfahrensablauf
Anfragen oder Beschwerden können Sie online, elektronisch oder schriftlich einreichen. Bitte nutzen Sie vorzugsweise das Online-Kontaktformular.
Um Ihre Anfrage oder Beschwerde online einzureichen:
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Wählen Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur das Thema aus, welches zu Ihrem Anliegen passt.
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Füllen Sie das Kontaktformular vollständig aus:
- Geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an. Informationen zu Ihrem Anliegen erhalten Sie an diese E-Mail-Adresse.
- Fügen Sie sachdienliche Unterlagen als Anlage bei, zum Beispiel Ihre Schreiben mit den Anbietern. Fassen Sie diese nach Möglichkeit bitte in einer PDF-Datei zusammen.
- Geben Sie uns Ihr Einverständnis zur Weiterleitung Ihres Anliegens an betroffene Unternehmen für eine zweckgebundene Klärung des Sachverhaltes.
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Die Bundesnetzagentur prüft, ob Eingriffs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten bestehen
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Wenn ja, wendet sich die Bundesnetzagentur mit dem Sachverhalt in der Regel an die beteiligten Unternehmen.
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Sie erhalten eine Antwort der Bundesnetzagentur zu Ihrer Anfrage oder Beschwerde, in der Regel per E-Mail oder per Post.
Wenn Sie Ihre Anfrage oder Beschwerde per De-Mail, E-Mail oder per Post einreichen wollen:
- Nutzen Sie bitte das dafür bereitgestellte PDF-Formblatt und füllen Sie dieses aus. Hinweis: Die ergänzenden Erläuterungen aus dem Online-Kontaktformular stehen Ihnen hierbei nicht zur Verfügung
- Senden Sie Ihre Anfrage oder Beschwerde an die angegebenen Adressen der Bundesnetzagentur.
- Die weiteren Verfahrensschritte sind dieselben wie beim Online-Verfahren.
Fristen
Für das Einreichen von Anfragen oder Beschwerden gibt es keine Frist.
Bei Rechnungsfragen beachten Sie bitte die in Ihrer Rechnung genannte Beanstandungsfrist von 8 Wochen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, Beanstandungen an den Anbieter per Einschreiben zu schicken.
Bearbeitungsdauer
Bei einer Versorgungsunterbrechung im Zuge eines Anbieterwechsels prüft die Bundesnetzagentur Ihr Anliegen innerhalb einer kurzen Frist, in der Regel innerhalb von 3 bis 5 Arbeitstagen.
Für andere Anliegen kann die Bearbeitungsdauer je nach Sachgebiet 2 bis 6 Wochen betragen.
Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Sie Ihr Anliegen bereits bei Ihrem Telekommunikationsanbieter gemeldet haben, damit dieser der Sache so schnell wie möglich nachgehen kann.
Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Je nach Sachverhalt unterschiedlich, zum Beispiel:
- Vertrag und geltende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters
- Auftragsbestätigung
- Auftrag für den Umzug Ihres Telekommunikationsanschlusses
- Auftrag zur Rufnummernportierung
- Kündigungsschreiben oder Kündigungsbestätigung
- Prüf- und Messprotokolle Ihrer Breitbandmessung
- beanstandete Rechnungen und Einzelverbindungsnachweise
Weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie in den Kontaktformularen.
Stand:25.01.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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