Forstrecht; Beantragung einer Entscheidung zu Regelung oder Ablösung von Forstrechten

Sie können bei der Forstrechtsstelle Entscheidungen zur Regelung (Festvermessung, Einschränkung, Umwandlung) und Ablösung von Forstrechten beantragen.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Anträge auf Entscheidung der Forstrechtsstelle sind bei der Regierung von Oberbayern schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Kosten

  • Die Kosten des Verfahrens vor der Forstrechtsstelle hat in der Regel der Antragsteller zu tragen. 

    Die Höhe der Gebühr bemisst sich innerhalb des Rahmens von 5 bis 25.000 EUR (Art. 6 Abs. 1 Satz 3 Kostengesetz) nach dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten (Art. 6  Abs. 2 Satz 1 Kostengesetz) und kann daher nur im konkreten Einzelfall näher beziffert werden. Die Auslagen bemessen sich nach Art. 10 Kostengesetz.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:11.12.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

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  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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