Hochwasser im Mai / Juni 2024; Beantragung einer Soforthilfe für Unternehmen

Unmittelbar durch das Hochwasser im Mai/Juni 2024 geschädigte gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe, gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur und Eigentümer überwiegend betrieblich genutzter Immobilien können eine Soforthilfe beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Betriebsstätte bzw. die wirtschaftsnahe Infrastruktur befindet sich in Bayern.

Die Hochwasserschäden wurden unmittelbar durch das „Hochwasser Mai/Juni 2024“ verursacht und sind im Zeitraum von 31. Mai 2024 bis 11. Juni 2024 entstanden.

Weitere Bedingungen zum Soforthilfeprogramm finden Sie in der Richtlinie für die Unterstützung der von der Naturkatastrophe „Hochwasser im Mai/Juni 2024“ geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe sowie gewerblichen Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur. Diese finden Sie in dem Bereich „Rechtsgrundlagen“.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Der Antrag inkl. ggf. notwendiger zusätzlicher Unterlagen ist schriftlich und unterschrieben bei der für die Betriebsstätte zuständigen Regierung einzureichen.

Bewilligung

Die Soforthilfe soll spätestens zum 31. Dezember 2026 bewilligt sein.

Durchführung

Die Umsetzung der bewilligten Maßnahme ist auf einen angemessenen Zeitraum zu begrenzen, in der Regel nicht mehr als 36 Monate.

Nachweis über die Verwendung der Soforthilfe

Der Nachweis über die Verwendung der Soforthilfe ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahme auf Basis geeigneter Unterlagen der Bewilligungsbehörde vorzulegen.

Besondere Hinweise

  • Für die Hilfen wird aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben die Schadensfeststellung durch einen Gutachter benötigt. Die Kosten für den Gutachter / bzw. Sachverständigen können unter bestimmten Umständen anteilig erstattet werden. Einen geeigneten Gutachter finden Sie bei Ihrer Versicherung oder z.B. auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern, die dort ein Sachverständigenverzeichnis anbietet (IHK-Ratgeber Hochwasser).
  • Ab einem geschätzten Auftragswert von 25. 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sind vor der Vergabe von Aufträgen im Regelfall drei fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie für die Unterstützung der von der Naturkatastrophe „Hochwasser im Mai/Juni 2024“ geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe sowie gewerblichen Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur unter Ziffer 8.

Fristen

Anträge sind bis zum 30. Juni 2025 schriftlich und unterschrieben bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Beschreibung der geschädigten Wirtschaftsgüter differenziert nach Schadenskategorien und nicht versicherbaren/nicht versicherten/versicherten Wirtschaftsgütern (Schadensliste)
    • Schadensschätzung und Rechnung des Sachverständigen
    • Erklärung zu Leistungen Dritter
    • ggf. Nachweis über Nichtversicherbarkeit

    Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Bezirksregierung über ggf. bestehende Anforderungen und verwenden Sie die dort bereitgestellten Formblättern.

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

Kosten

  • keine

Stand:21.08.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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