Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins oder eines Befähigungsscheins
Beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sind die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zu beachten.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins sind in der Regel:
- Zuverlässigkeit
- Persönliche (und körperliche) Eignung
- Fachkunde
- Mindestalter von 21 Lebensjahren
- (Gewerbliches oder privates) Bedürfnis
Bearbeitungsdauer
Der Antrag auf Ausstellung / Verlängerung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheins sollte rechtzeitig gestellt werden, weil im Zuge des Verfahrens Zuverlässigkeit, Eignung und Bedürfnis überprüft werden müssen.
Erforderliche Unterlagen
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Schriftlicher Antrag mit Identitätsnachweis
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Nachweis der persönlichen (und körperlichen) Eignung (z. B. durch eine ärztliche Bescheinigung)
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Nachweis der Fachkunde
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Nachweis eines gewerblichen oder privaten Bedürfnisses
Formulare
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Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines beim Gewerbeaufsichtsamt
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG beim Gewerbeaufsichtsamt
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Stadt Nürnberg
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Regierung von Oberfranken
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 SprengG beim Gewerbeaufsichtsamt
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Regierung von Oberfranken
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Bergbau und Hohlraumbau: Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) beim Bergamt
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Bergbau und Hohlraumbau: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) beim Bergamt
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Stadt Nürnberg
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Regierung von Oberfranken
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Bergbau und Hohlraumbau: Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten
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Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Stadt Nürnberg)
Stand:28.10.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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