Arbeitssicherheitsorganisation; Informationen über Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte
Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, z. B. Sicherheitsingenieure, -techniker oder -meister, zu bestellen. Diese unterstützen den Arbeitgeber dabei, dass die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienenden Vorschriften den jeweiligen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden, dass durch Umsetzung arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Erkenntnisse die Sicherheit am Arbeitsplatz verbessert wird und dass sich alle im Betrieb Beschäftigten sicherheitsbewusst verhalten. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen für diese Tätigkeiten besonders qualifiziert sein. Der zeitliche Umfang ihrer Tätigkeiten richtet sich im Wesentlichen nach der Zahl der Beschäftigten sowie den betrieblichen Unfall- und Gesundheitsgefahren.
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG); branchenspezifische Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"
Responsible: Gewerbeaufsichtsämter (Gewerbeaufsicht); gesetzliche Unfallversicherungsträger
Status: 30.12.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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