Böller-, Vorderlader- und Wiederladerschützen; Anmeldung zur Fachkundeprüfung
Um eine Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zu erhalten, müssen Böller-, Vorderlader- und Wiederladerschützen ihre Fachkunde im Umgang mit diesen Explosivstoffen nachweisen. Die erforderlichen Prüfungen werden durch das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberbayern für ganz Bayern abgenommen.
Description
Zum Erwerb der Fachkunde im Umgang mit Treibladungspulver ist in der Regel ein entsprechender staatlich anerkannter Lehrgang zu besuchen, der zumeist von privaten Anbietern veranstaltet wird.
Die bei erfolgreich absolvierter Prüfung nachgewiesene Fachkunde berechtigt allerdings noch nicht zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver, ist aber wesentliche Voraussetzung für eine entsprechende Erlaubnis.
Die Erlaubnis wird von den Kreisverwaltungsbehörden erteilt, wenn die übrigen notwendigen Voraussetzungen wie z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigung und ein entsprechendes Bedürfnis nachgewiesen werden.
Fees
- Lehrgangsgebühren des Veranstalters
- Prüfungsgebühren
- Gebühren der Kreisverwaltungsbehörden
Links to more information
Status: 31.01.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Online transactions, Bavaria-wide
- Online transactions, locally limited
- Prefillable Form, Bavaria-wide
- Legal bases, Bavaria-wide
- Legal bases, locally limited
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited