Emergency response and security - Unfallprävention
Unternehmer sind für die Sicherheit ihrer Beschäftigten verantwortlich. Sie führen regelmäßige Sicherheitsanalysen durch und treffen Präventionsmaßnahmen (z. B. zum Brandschutz oder Strahlenschutz).
Formalities
Here you will find information about formalities related to this subject:
-
Arbeitssicherheitsorganisation; Informationen über Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte
-
Böller-, Vorderlader- und Wiederladerschützen; Anmeldung zur Fachkundeprüfung
Um eine Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zu erhalten, müssen Böller-, Vorderlader- und Wiederladerschützen ihre Fachkunde im Umgang mit diesen Explosivstoffen nachweisen. Die erforderlichen Prüfungen werden durch das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberbayern für ganz Bayern abgenommen.
-
Böllerprüfung; Beantragung einer Beschussprüfung
Die bayerische Beschussverwaltung führt sowohl die Erst- als auch die Wiederholungsprüfung an Böllergeräten und -kanonen durch.
-
Bombenblindgänger und Munitionsgegenstände; Informationen über Verhalten und Verantwortung
Nach wie vor werden Kampfmittel - insbesondere Bombenblindgänger und Munitionsgegenstände aus dem 2. Weltkrieg - gefunden. Wenn Sie Kampfmittel finden: Hände weg, sofort die Polizei verständigen!
-
Brandschutz; Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern bzw. einschränken. Die brandgefährlichen und deshalb verbotenen Handlungen und Zustände sind in der Verordnung über die Verhütung von Bränden gelistet.
-
Brandsicherheitswache; Anerkennung von eigenen Kräften
Die "Brandschutzdienststelle" kann eigenen Kräfte (oder Dienstleister) des Betreibers einer Versammlungsstätte als Brandsicherheitswache anerkennen.
-
Explosionsgefährliche Stoffe; Anzeige der Sprengung
Die Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen ist beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt oder Bergamt - wenn Unternehmen unter Bergaufsicht steht - bei der Regierung anzuzeigen.
-
Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins oder eines Befähigungsscheins
Beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sind die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zu beachten. Daher dürfen in der Regel nur Personen mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen, die im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind.
-
Fahrpersonal; Betriebskontrollen zur Überprüfung von Lenk- und Ruhezeiten
Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über die Dauer der Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten für das Fahrpersonal von LKW und Bussen.
-
Feuerbeschau; Durchführung
Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten.
-
Feuerwerk; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen
Jedes Abbrennen von Feuerwerk ist (mit Ausnahme des Abbrennens von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 zum Jahreswechsel ) je nach Kategorie des Feuerwerks und der Fachkunde des durchführenden Personenkreises anzeige- oder genehmigungspflichtig.
-
Lasereinrichtung; Informationen über die Anforderungen beim Betrieb
Mit Lasereinrichtungen dürfen nur fachkundige Personen umgehen. Vor der ersten Inbetriebnahme der Lasereinrichtung muss diese von einer befähigten Person geprüft werden. Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 ist in der Regel ein sachkundiger Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen.
-
Motorsportliche Veranstaltung; Beantragung einer Erlaubnis
Motorsportliche Veranstaltungen - sowohl im Straßenraum als auch auf sonstigen Flächen - bedürfen der Erlaubnis.
-
Sozialvorschriften im Straßenverkehr; Informationen
-
Strahlenschutz; Aufsicht
-
Unfallverhütung