Sturmwarndienst auf bayerischen Seen; Organisation

Auf größeren bayerischen Seen werden Wassersportler vor Starkwind und Stürmen mit optischen Warnsignalen oder auf andere Weise gewarnt.

Beschreibung

Fristen

Der Sturmwarndienst wird grundsätzlich vom 1. April bis 31. Oktober von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr betrieben. Davon abweichend beginnt der Sturmwarndienst am Walchensee bereits am 01. März und am Forggensee erst am 01. Mai.

Stand:07.11.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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