Geldwäsche; Erhalt einer Rückmeldung von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Finance Intelligence Unit, kurz FIU) gibt dem Verpflichteten in angemessener Zeit Rückmeldung zur Relevanz seiner Meldung.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie haben bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) Verdachtsmeldungen abgegeben.

Verfahrensablauf

  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung zu Ihren Verdachtsmeldungen über goAML, dem Meldeportal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchen (FIU).
  • Der Versand der Rückmeldeberichte erfolgt ebenfalls über goAML.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Rückmeldeberichte werden grundsätzlich im auf das Berichtsjahr folgenden Jahr erstellt und versandt.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Online-Verfahren

  • Zugang zum Webportal goAML

    Für die elektronische Übermittlung der nach dem Geldwäschegesetz zu meldenden Sachverhalte steht Ihnen das Meldeportal "goAML Web" zur Verfügung. Für die Kommunikation mit der Finance Intelligence Unit (FIU) steht die im Webportal goAML integrierte Mailbox zur Verfügung. Die Registrierung ist seit dem 1.1.2024 für alle Wirtschaftsakteurinnen und Wirtschaftsakteure verpflichtend.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Stand:20.08.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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