Geldwäsche; Erteilung von Auskünften an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Wenn die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) eine Auskunft bei Ihnen anfordert, müssen Sie diese Auskunft grundsätzlich erteilen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Sie sind Verpflichtete oder Verpflichteter. Dazu gehören unter anderem:
- Kreditinstitute
- Finanzdienstleistungsinstitute
- Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
- (E-Geld-)Agentinnen und -Agenten
- Versicherungsunternehmen
- Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer, vereidigte Buchprüferinnen und -prüfer, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerbevollmächtigte
- Immobilienmaklerinnen und -makler
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Kammerrechtsbeistände, Patentanwältinnen und -anwälte sowie Notarinnen und Notare
- Treuhandgesellschaften
- Veranstalterinnen und Veranstalter sowie Vermittlerinnen und Vermittler von Glücksspielen
- Personen, die gewerblich mit Gütern handeln. Hierzu zählen Hersteller, sowie der Groß- und Einzelhandel
- die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- die Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen
Verfahrensablauf
Sie müssen nur handeln, wenn die FIU Sie dazu auffordert, eine Auskunft zu geben. Ihre Verpflichtung zur Abgabe einer Verdachtsmeldung bleibt hiervon unbenommen.
Auskunftsersuchen der FIU erhalten Sie:
- per Post, per Fax oder
- elektronisch über die Postfachfunktion des Meldeportals der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen: goAML.
Sie müssen in der Regel online antworten:
-
Registrieren Sie sich gegebenenfalls bei goAML.
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Dazu müssen Sie unter anderem:
- eine Hauptverantwortliche oder einen Hauptverantwortlichen Ihrer Organisation für das Thema Geldwäsche benennen und
- Ihre sowie die Identität der oder des Hauptverantwortlichen nachweisen.
- Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Internetseite des Zolls.
- Melden Sie sich bei goAML an.
- Beantworten Sie die Auskunftsforderung über die Postfachfunktion.
- Gegebenenfalls können Sie eingeforderte Unterlagen ebenfalls über das Postfach versenden.
- Gegebenenfalls fordert Sie die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen auf, weitere Unterlagen einzureichen oder zusätzliche Angaben zu machen. Kommen Sie dem bitte stets nach.
- Sie erhalten eine Bestätigung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen.
Fristen
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wird Ihnen für die Beantwortung des Auskunftsersuchens eine angemessene Frist einräumen und Ihnen diese im Rahmen der Anfrage mitteilen.
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Auskunftsersuchen der Zentralstelle für FIU entnehmen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:09.07.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt