Terrorismusfinanzierung; Durchführung der Aufsicht

Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten schreibt für die Ausführung best. Tätigkeiten Sicherungsmaßnahmen und Sorgfaltspflichten vor. Dadurch soll dem Missbrauch der Wirtschaft zum Zweck der Geldwäsche und Terrorismusfinanz. vorgebeugt werden.

Beschreibung

Kosten

  • Die Aufsichtsbehörden können zur Deckung des Verwaltungsaufwands Kosten (siehe Anlage des Kostenverzeichnisses, lfd. Nr. 2.II.3) erheben (§ 51 Abs. 4 GwG).

Stand:16.05.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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