Lawinenwarndienstaufgaben; Organisation und Koordinierung

Die Organisation und Koordinierung der Lawinenwarndienstaufgaben obliegt den Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden (Gemeinden, Landratsämtern, Bezirksregierungen von Oberbayern und Schwaben) unter Mitwirkung der Lawinenwarnzentrale.

Beschreibung

In Bayern beraten die sogenannten Lawinenkommissionen die Sicherheitsbehörden (Gemeinden und Landratsämter). Die Lawinenkommissionen bestehen aus ortskundigen und bergerfahrenen Fachleuten, die bei Bedarf zusammentreten, um die aktuelle Wetter- , Schneedecken- und Lawinensituation zu beurteilen und daraus entsprechende Empfehlungen für Lawinensicherungsmaßnahmen (z. B. Sperrungen von Straßen und Skiabfahrten oder künstliche Lawinenauslösungen) zu erarbeiten. Die Sicherheitsbehörden entscheiden über die Durchführung der Maßnahmen.

Von der Lawinenwarnzentrale im Bayerischen Landesamt für Umwelt, in der die Informationen aus einem Netz von Mess- und Beobachtungsstationen zusammenlaufen, wird der tägliche Lawinenlagebericht für den bayerischen alpinen Raum erstellt und publiziert.

Nähere Informationen über den bayerischen Lawinenwarndienst finden Sie auf den Internetseiten des Lawinenwarndienst (Link siehe unter "Weiterführende Links").

Voraussetzungen

Schneelage in den Alpen

Weiterführende Links

  • Lawinenwarndienst Bayern

    Auf der Website wird tagesaktuell der Lawinenlagebericht mit Daten zu Schneehöhen einzelner Messstationen aus dem Alpenraum und Beschreibung von bedeutenden Lawinenereignissen bereitgestellt.

Stand:07.06.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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