Bevölkerungsschutz; Warnung der Bevölkerung

Die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden warnen bei Bedarf die von einer Katastrophe oder großflächigen Gefährdungslage voraussichtlich betroffene Bevölkerung und geben ggfs. Verhaltenshinweise.

Beschreibung

Stand:14.05.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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