Bergbau; Beantragung einer Auskunft über den Altbergbau oder bergbauliche Verhältnisse

Die Bergämter sind für die Abwehr von Gefahren aus untertägigen bergbaulichen Anlagen zuständig, die nicht mehr der Bergaufsicht nach dem Bundesberggesetz unterliegen, und beeantworten auch Anfragen von Dritten und Kommunen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Eine Auskunft kann nur erfolgen, wenn dem Bergamt ein Eigentumsnachweis vorgelegt wird, der Bereich des Vorhabens in einem Lageplan kenntlich gemacht wird und Landkreis, Gemeinde, Gemarkung mit Flurstück oder Adresse des Baugrundstückes angegeben werden.

Verfahrensablauf

Eine Auskunft kann nur erfolgen, wenn dem Bergamt ein Eigentumsnachweis vorgelegt wird, der Bereich des Vorhabens in einem Lageplan kenntlich gemacht wird und Landkreis, Gemeinde, Gemarkung mit Flurstück oder Adresse des Baugrundstückes angegeben werden.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Für die Bearbeitung der Anfrage auf Auskunft ist ein Zeitraum von etwa 4 Wochen einzuplanen.

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Eigentumsnachweis
    • Lageplan
    • ggf. weitere Unterlagen

Kosten

  • Die Prüfung und Auskunft sind kostenpflichtig und vom Antragsteller zu tragen.

Stand:28.12.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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