Fesselballon und Drachen; Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstieg

Zum Auflassen von Fesselballonen mit einem Halteseil von mehr als 30 m Länge und zum Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen mit einem Seil von mehr als 100 m Länge ist eine Erlaubnis erforderlich.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Für die Erlaubniserteilung kann ggf. die Beteiligung der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle bzw. des Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr erforderlich sein.

Besondere Hinweise

Der Aufstieg von Kinderluftballonen in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen ist grundsätzlich verboten. Darüber hinaus ist der Aufstieg von Kinderluftballonen durch die Luftämter nicht genehmigungspflichtig, bedarf jedoch als Massenaufstieg und als Aufstieg von gebündelten Kinderluftballonen ggf. der Flugverkehrskontrollfreigabe durch die Deutsche Flugsicherung GmbH.

Fristen

Der Antrag ist frühzeitig vor dem geplanten Termin zu stellen (ca. 4 Wochen vor Termin).

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan

  • Stellungnahme der zuständigen Gemeinde (Ordnungsamt)

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

Kosten

  • 30 bis 500 Euro

    Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand der Angelegenheit.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Stand:08.12.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
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  • Formular, bayernweit
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  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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  • Kosten, bayernweit
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Für Sie zuständig

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