Motorisiertes Luftfahrzeug; Beantragung einer Außenstarterlaubnis oder Außenlandeerlaubnis
Für Starts und Landungen von Luftfahrzeugen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze sind Außenstart- und -landeerlaubnisse erforderlich.
Beschreibung
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis kann nach pflichtgemäßem Ermessen nur erteilt werden, wenn insbesondere
- sicherer Flugbetrieb gewährleistet ist,
- Gefahren für die Allgemeinheit auszuschließen sind,
- ein angemessener Schutz vor Fluglärm berücksichtigt ist und
- ein schonender Umgang mit Natur und Landschaft sichergestellt ist.
Dieses öffentliche Interesse und das Interesse des Antragstellers an der Durchführung des Vorhabens (Zweck des Fluges) sind gegeneinander abzuwägen. Entscheidend sind u.a. die Intensität, die Örtlichkeit und der Termin des Vorhabens.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis für Starts und Landungen in Bayern muss beim zuständige Luftamt beantragt werden.
Fristen
Mindestens 1 Woche vorher
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:30.10.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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