Sicherheitsmindesthöhe bei Flügen nach Sichtflugregeln; Beantragung einer Erlaubnis zum Unterschreiten

Für Flüge zu besonderen Zwecken (z. B. Luftbildflüge, Filmflüge) kann eine Erlaubnis zum Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe erteilt werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis kann nach pflichtgemäßem Ermessen nur erteilt werden, wenn insbesondere

  • sicherer Flugbetrieb gewährleistet ist,
  • Gefahren für die Allgemeinheit auszuschließen sind,
  • ein angemessener Schutz vor Fluglärm berücksichtigt ist und
  • ein schonender Umgang mit Natur und Landschaft sichergestellt ist.

Dieses öffentliche Interesse und das Interesse des Antragstellers an der Durchführung des Vorhabens (Zweck des Fluges) sind gegeneinander abzuwägen. Entscheidend sind u.a. die Intensität, die Örtlichkeit und der Termin des Vorhabens.

Fristen

1 Woche vor dem Flug

Kosten

  • 50,00 - 500,00 Euro

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:05.12.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Regierung von Mittelfranken
Sachgebiet 25 - Luftamt Nordbayern

Hausanschrift
Flughafenstr. 118
90411 Nürnberg

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

Postanschrift
Flughafenstr. 118
90411 Nürnberg

Telefon
+49 (0)911 52700-0

Telefax
+49 (0)911 364446