Berufskraftfahrerqualifikation; Beantragung der Anerkennung als Ausbildungsstätte
Ausbildungsstätten, die die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts anbieten wollen, bedürfen der staatlichen Anerkennung durch die Regierung der Oberpfalz.
Voraussetzungen
Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung werden staatlich anerkannt, wenn
- sie über die personellen und sächlichen Voraussetzungen für die Vermittlung der für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder Weiterbildung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen,
- sie im angemessenen Verhältnis zur Zahl der Aus- und Weiterbildungsteilnehmer ausreichendes Lehrpersonal beschäftigen,
- geeignete Unterrichtsräume sowie für jeden Teilnehmer geeignete und ausreichende Lehrmittel für die Durchführung des Unterrichts vorhanden sind,
- eine fortlaufende Fortbildung des Lehrpersonals gewährleistet wird und
- keine Tatsachen vorliegen, die gegen die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers sprechen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die staatliche Anerkennung in Form eines Bescheides ausgesprochen.
Fristen
Schulungen dürfen erst dann abgehalten werden, wenn die staatliche Anerkennung erfolgt ist.
Bearbeitungsdauer
ca. 3 bis 6 Wochen
(auch mehrere Monate möglich, abhängig von der Mitwirkung des Antragstellers)
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Regierung der Oberpfalz)
Kosten
Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand: 51,10 - 511,00 EUR
Auslagen (ggf. für Postzustellungsurkunde) werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Rechtsbehelf
Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)
Stand:04.04.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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