Berufskraftfahrerqualifikation; Beantragung der Anerkennung als Ausbildungsstätte

Ausbildungsstätten, die die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts anbieten wollen, bedürfen der staatlichen Anerkennung durch die Regierung der Oberpfalz.

Beschreibung

Voraussetzungen

Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung werden staatlich anerkannt, wenn

  • sie über die personellen und sächlichen Voraussetzungen für die Vermittlung der für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder Weiterbildung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen,
  • sie im angemessenen Verhältnis zur Zahl der Aus- und Weiterbildungsteilnehmer ausreichendes Lehrpersonal beschäftigen,
  • geeignete Unterrichtsräume sowie für jeden Teilnehmer geeignete und ausreichende Lehrmittel für die Durchführung des Unterrichts vorhanden sind,
  • eine fortlaufende Fortbildung des Lehrpersonals gewährleistet wird und
  • keine Tatsachen vorliegen, die gegen die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers sprechen.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die staatliche Anerkennung in Form eines Bescheides ausgesprochen.

Besondere Hinweise

Keine

Fristen

Schulungen dürfen erst dann abgehalten werden, wenn die staatliche Anerkennung erfolgt ist.

Bearbeitungsdauer

ca. 3 bis 6 Wochen (auch mehrere Monate möglich, abhängig von der Mitwirkung des Antragstellers)

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen:

    • Gewerbeanmeldung (Kopie)
    • Aktueller Handelsregisterauszug, sofern einschlägig
    • Führungszeugnis (Belegart „N“) des Inhabers der Anerkennung / des verantwortlichen Leiters der Ausbildungsstätte und bei juristischen Personen für alle Geschäftsführer
    • für Weiterbildung und beschleunigte Grundqualifikation: aktuelles Ausbildungsprogramm / den Lehrplan für die Weiterbildung
      (Übersicht, in der die Kenntnisbereiche mit dem jeweiligen Stundensatz versehen sind und der Stunden- bzw. Schulungsplan)
    • Aussage bzw. um Bestätigung des eingesetzten Lehrmaterials und der Lehrmittel (z. B. Laptop, Beamer, Unterlagen von Verlagen, eigenes Material, Simulator, eigene Fahrzeuge, Fahrzeuge eines Dritten oder Kundenfahrzeuge)
    • wenn eigene Fahrzeuge eingesetzt werden: Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugschein) und Bestätigung, dass diese Fahrzeuge verkehrssicher und TÜV-geprüft sind
    • wenn Fahrzeuge eines Dritten eingesetzt werden: Nutzungsüberlassung
    • Nachweise über Qualifikationen der eingesetzten Ausbilder (z. B. mittels Fahrlehrerscheine mit letzter Fahrlehrerfortbildung, Urkunden oder Abschlüsse als Kraftverkehrsmeister, Ernährungsberater, Rettungssanitäter, Polizist, etc. oder sonstige einschlägige Abschlüsse/Meistertitel)
    • Führerscheine der Ausbilder (Kopie)
    • Bei Anerkennung von Räumlichkeiten:
      • Grundriss vom Bauplan (inkl. Flächenangabe, keine Bleistift-Zeichnung oder dergleichen)
      • Bilder zur Betischung und Bestuhlung (aus der Sicht des Referenten und aus der Sicht der Teilnehmer)
      • wenn Räumlichkeit nicht im Besitz der Ausbildungsstätte: Nutzungsüberlassungsvereinbarung
      • Angaben zur genauen Anschrift, Lage (Geschoss) und Bezeichnung des Schulungsraums
      • Sofern es sich bei dem Unterrichtsraum um den Teil einer Gaststätte handelt: Bestätigung der Gaststätte, dass der Unterrichtsraum während des BKF-Unterrichts weder als Durchgang genutzt wird, noch zu Bewirtungszwecken betreten wird.

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand: 51,10 - 511,00 EUR

    Auslagen (ggf. für Postzustellungsurkunde) werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

Rechtsbehelf

Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)

Stand:18.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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