Gefahrenabwehr und Sicherheit-Verkehrssicherheit
Als Unternehmer sollten Sie im Rahmen der betrieblichen Verkehrssicherheitsarbeit Maßnahmen ergreifen, um Unfälle im Betrieb und auf dem Arbeitsweg zu reduzieren. Für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Verkehrsraum benötigen Unternehmer eine Erlaubnis.
Formalitäten
Hier finden Sie Informationen zu Formalitäten im Zusammenhang mit diesem Thema:
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Berufskraftfahrerqualifikation; Beantragung der Anerkennung als Ausbildungsstätte
Ausbildungsstätten, die die beschleunigte Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts anbieten wollen, bedürfen der staatlichen Anerkennung durch die Regierung der Oberpfalz.
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Berufskraftfahrerqualifikation; Überwachung der Ausbildungsstätten und Anzeige der Durchführung des Unterrichts
Die Regierung der Oberpfalz überwacht die Tätigkeiten der Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts anbieten.
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Bundeswasserstraße; Beantragung einer Genehmigung für eine Veranstaltung
Sportliche Veranstaltungen, Wasserfestlichkeiten und sonstige Veranstaltungen an den Bundeswasserstraßen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können, bedürfen der Erlaubnis des zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes.
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Bundeswasserstraße; Beantragung einer strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung
Für Einrichtung und Betrieb von Anlagen im Bereich von Bundeswasserstraßen ist eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung durch das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt erforderlich. Dies gilt auch für Änderungen an bestehenden Anlagen.
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Fesselballon und Drachen; Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstieg
Zum Auflassen von Fesselballonen mit einem Halteseil von mehr als 30 m Länge und zum Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen mit einem Seil von mehr als 100 m Länge ist eine Erlaubnis erforderlich.
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Gefahrgutbeförderung auf der Straße, mit der Eisenbahn, mit Binnen- und Seeschiffen; Beratung und Überwachung
Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz berät und überwacht Betriebe bei der Umsetzung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt sowie der Gefahrgutverordnung See.
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Großraum- und Schwertransporte; Beantragung einer Erlaubnis oder einer Ausnahmegenehmigung
Für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zulässigen Grenzen überschreiten oder deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt, ist eine Erlaubnis erforderlich.
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Lenk- und Ruhezeiten; Überwachung
Die Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird staatlicherseits im Rahmen von Betriebskontrollen und Straßenkontrollen überwacht.
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Luftfahrtveranstaltung; Beantragung einer Genehmigung
Öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, müssen genehmigt werden.
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Motorisiertes Luftfahrzeug; Beantragung einer Außenstarterlaubnis oder Außenlandeerlaubnis
Für Starts und Landungen von Luftfahrzeugen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze sind Außenstart- und -landeerlaubnisse erforderlich.
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Motorsportliche Veranstaltung; Beantragung einer Erlaubnis
Motorsportliche Veranstaltungen - sowohl im Straßenraum als auch auf sonstigen Flächen - bedürfen der Erlaubnis.
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Sicherheitsmindesthöhe bei Flügen nach Sichtflugregeln; Beantragung einer Erlaubnis zum Unterschreiten
Für Flüge zu besonderen Zwecken (z. B. Luftbildflüge, Filmflüge) kann eine Erlaubnis zum Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe erteilt werden.
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Spezialisierter Flugbetrieb; Abgabe der Erklärung
Der gewerbliche spezialisierte Flugbetrieb unterliegt der Erklärungspflicht.
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Straßenbenutzung; Beantragung einer Erlaubnis für eine überregionale Veranstaltung
Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer Straße durchführen möchten, müssen Sie für die übermäßige Straßenbenutzung eine Erlaubnis beantragen.
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Straßenbenutzung; Beantragung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung
Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer Straße durchführen möchten, müssen Sie für die übermäßige Straßenbenutzung eine Erlaubnis beantragen.
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Straßenbetriebsdienst; Durchführung
Die Straßenwärter der Gemeinden, Landkreise, Autobahn- und Straßenmeistereien leisten einen ganz wesentlichen Beitrag für die Verkehrssicherheit und die Funktionsfähigkeit des Straßennetzes.
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Straßenverkehr; Beantragung einer Anordnung zur Baustellensicherung
Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.
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Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.
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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung
Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.
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Tiefbau; Beauftragung durch Dritte
Die Kreisverwaltungsbehörden erbringen im Bereich Tiefbau verschiedene Services und Leistungen für Dritte.
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Unbemannter Freiballon; Beantragung einer Aufstiegserlaubnis
Für den Betrieb von unbemannten Freiballonen ("Wetterballon") ist eine Erlaubnis erforderlich.
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Verkehrsprävention; Verkehrsaufklärung und -erziehung
Verkehrsprävention umfasst vielfältige Aktionen und Unterrichte im Rahmen der Verkehrsaufklärung und -erziehung der Polizei, der Straßenverkehrsbehörden sowie von gemeinnützigen Vereinen.
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Verkehrssicherheit; Informationen über Kleidung und Schutzausrüstung
Durch Auswählen der richtigen - nämlich gut sichtbaren oder bei Unfall oder Sturz schützenden - Bekleidung und Schutzausrüstung können Sie Ihre Sicherheit auf einfache Weise erhöhen.