IT-Sicherheit; Registierung einer gemeinsamen übergeordneten Ansprechstelle
Sie können sich als gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) beim BSI registrieren. Nach der Registrierung können Sie als Kontaktstelle für Meldungen und Sicherheitshinweise für Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die dem gleichen Sektor angehören, fungieren.
Beschreibung
Voraussetzungen
Sie können sich als gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle registrieren, wenn mindestens ein Betreiber Sie als seine Kontaktstelle benannt hat.
Verfahrensablauf
Sie können dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) nennen.
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Fordern Sie die Formulare zur Einrichtung einer GÜAS an.
- Senden Sie hierzu eine E-Mail an: Kritische.Infrastrukturen@bsi.bund.de
- Füllen Sie die erhaltenen Formulare vollständig aus.
- Unterschreiben Sie die Formulare und senden Sie die Unterlagen an die angegebene Adresse.
- Das BSI prüft Ihre Registrierung der GÜAS.
- Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Registrierung per E-Mail sowie nach Abschluss der Registrierung weiterführende Informationen und Unterlagen per Post.
- Bei Fragen zum Registrierungsprozess können Sie sich an das KRITIS-Büro des BSI wenden. Bei technischen Fragen zum Meldeportal wenden Sie sich bitte an die Meldestelle im nationalen IT-Lagezentrum.
Besondere Hinweise
- Die gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) erhält nach Registrierung vom BSI eine eindeutige ID-Nummer.
- Aus der stetigen Informationsgewinnung des BSI werden IT-Sicherheits- und Lageinformationen erstellt, die auch nicht-öffentliche und vertrauliche Informationen umfassen.
Fristen
Es liegen keine Fristen vor.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihrer Registrierung dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen.
Rechtsbehelf
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Widerspruch
- Gegen einen Verwaltungsakt des Bundesamtes, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie in der Regel einen Widerspruch beim Bundesamt einlegen. Darauf weist auch die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids hin.
- Im Widerspruchsverfahren überprüft das Bundesamt nochmals die von ihm getroffene Entscheidung unter Berücksichtigung der von Ihnen vorgebrachten Argumente zur Abhilfe vor einem gerichtlichen Verfahren.
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Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Eine Klage bei Gericht ist grundsätzlich erst dann möglich, wenn Sie auf Ihren Widerspruch hin einen Widerspruchsbescheid erhalten haben.
Stand:18.06.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium des Innern und für Heimat
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