Gefahrenabwehr und Sicherheit-IT-Sicherheit
                
                Ohne Schutzmechanismen sind auf Ihren EDV-Systemen gespeicherte Daten nicht gegen Angriffe von außen und damit gegen unerlaubte Verwendung geschützt. IT-Sicherheit sollte daher in Ihrem Unternehmen ein zentrales Thema sein.
                    Formalitäten
                    Hier finden Sie Informationen zu Formalitäten im Zusammenhang mit diesem Thema:
                    
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                            Cybercrime; Informationen zur Bekämpfung
                            Die Zentralstelle Cybercrime Bayern ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. 
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                            Digitalbonus Bayern; Beantragung einer Förderung
                            Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern kleine Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht es, sich durch Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern. 
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                            Energieversorgungsnetze und Energieanlagen; Einreichung von Nachweisen über den Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung
                            Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen, die als Kritische Infrastruktur gelten, müssen Sie Systeme zur Angriffserkennung (SzA) einsetzen. Dies müssen Sie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen. 
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                            IT-Sicherheit; Beantragung der Zertifizierung einer Person
                            Wenn Sie sich im Bereich IT-Sicherheit qualifizieren möchten und Ihre Fachkunde belegen wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zertifizierung beantragen. 
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                            IT-Sicherheit; Einreichung von Nachweisen über die Einhaltung des Standes der Technik
                            Wenn Sie Kritische Infrastrukturen betreiben, müssen Sie nachweisen, dass die Sicherheit Ihrer Informationstechnik dem Stand der Technik entspricht. Nachweise müssen Sie alle 2 Jahre beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einreichen. 
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                            IT-Sicherheit; Registierung einer gemeinsamen übergeordneten Ansprechstelle
                            Sie können sich als gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) beim BSI registrieren. Nach der Registrierung können Sie als Kontaktstelle für Meldungen und Sicherheitshinweise für Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die dem gleichen Sektor angehören, fungieren. 
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                            IT-Sicherheit; Registrierung einer Kontaktstelle für Meldungen als Betreiber
                            
 Wenn Sie eine Kritische Infrastruktur betreiben, müssen Sie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Kontaktstelle nennen, die jederzeit erreichbar ist.