Praxistreuhänder/Praxistreuhänderin; Beantragung der Bestellung

Erben können für die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters / einer verstorbenen Steuerberaterin die Bestellung eines Praxistreuhänders / einer Praxistreuhänderin beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Person auf die die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters / einer verstorbenen Steuerberaterin oder Steuerbevollmächtigten übertragen werden soll, ist zum Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsangehörigen noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt.

Verfahrensablauf

Die Bestellung eines Praxistreuhänders/einer Praxistreuhänderin ist von den Erben schriftlich oder online bei der zuständigen Steuerberaterkammer zu beantragen.

Nach Eingang des Antrags wird dieser geprüft und im Anschluss ein Bescheid erlassen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Erbenstellung

Online-Verfahren

Kosten

  • Für die Bearbeitung des Antrags werden Gebühren fällig, deren Höhe je nach zuständiger Steuerberaterkammer unterschiedlich ist.

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:18.07.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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