Apotheker/Apothekerin; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation
            
            
                
                    
                        Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Wenn Sie den Apothekerberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf Ihre Approbation als Apotheker/Apothekerin zu verzichten.
Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landesapothekerkammer.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.
                    
                
                
             
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie das ausgefüllte Formular (siehe "Formulare") an die zuständige Regierung.
Die Regierung von Oberbayern ist zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben; die Regierung von Unterfranken ist zuständig für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Formulare
                Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:10.09.2024
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
                
    
  
             
            
            
                
                    
                        - Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt