Tierarzt/Tierärztin; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation

Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.

Verfahrensablauf

Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie das ausgefüllte Formular (siehe "Formulare") an die zuständige Regierung.

Die Regierung von Oberbayern ist zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben; die Regierung von Unterfranken ist zuständig für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Approbationsurkunde im Original

Formulare

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Verzicht auf die Approbation (Erklärung)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • keine

Stand:08.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Ansicht Regierung von Unterfranken

Für Sie zuständig

Regierung von Unterfranken
Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle

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97070 Würzburg

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Postfach
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