Altersteilzeit für Beamte; Beantragung

Zum 1. August 1999 wurde die Altersteilzeit für die bayerischen Beamtinnen und Beamten eingeführt. Sie soll den Beschäftigten einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Altersteilzeit kann nur bewilligt werden, wenn dringende dienstliche Belange nicht entgegen stehen.
  • Das Mindestalter für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit beträgt 60 Jahre, bei schwerbehinderten Beamten 58 Jahre. Für Lehrer gilt als Altersgrenze der Beginn des Schuljahres, in dem sie das maßgebliche Lebensjahr vollenden. 
  • Altersteilzeit muss sich auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestands erstrecken.
  • Die Altersteilzeit muss einen Zeitraum von mindestens einem Jahr umfassen.
  • Bestimmte Führungspositionen sind von der Altersteilzeit ausgeschlossen.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Altersteilzeit muss beim Dienstherrn gestellt werden.

Die Bewilligung der Altersteilzeit liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn.

Fristen

Der Antrag auf Altersteilzeit sollte etwa drei Monate vor dem geplanten Antritt gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Stand:19.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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