Umsatzsteuer bei Erwerb eines neuen Fahrzeugs im EU-Ausland; Abgabe einer Erklärung duch Diplomaten

Wenn Sie als angehörige Person einer ausländischen Mission oder berufskonsularischen Vertretung ein neues Fahrzeug in einem anderen EU-Land gekauft und dieses in Deutschland einführen, müssen Sie im Rahmen der Fahrzeugeinzelbesteuerung deutsche Umsatzsteuer entrichten.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie haben ein neues Fahrzeug im EU-Ausland gekauft, das Sie in Deutschland für ausländische Missionen oder berufskonsularische Vertretungen oder als deren Mitglieder nutzen möchten.

Verfahrensablauf

Für jedes gelieferte Fahrzeug müssen Sie jeweils eine gesonderte Erklärung mittels amtlich vorgeschriebenen Vordruckes „010166 – Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung für Diplomaten“ abgeben.

  • Laden Sie das Formular aus dem Formularcenter herunter und füllen Sie dieses aus
  • Fügen Sie Ihrer Erklärung eine Kopie der Fahrzeugrechnung sowie eine Kopie der Zulassung bei
  • Senden Sie alle Unterlagen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Alternativ können Sie die Unterlagen auch bei Ihren Kfz-Zulassungsstellen abgeben. Diese leiten die Unterlagen an das BZSt weiter.
  • Ihre Erklärung wird geprüft und Sie erhalten einen Bescheid

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fristen

Die Fahrzeugeinzelbesteuerung muss in der Regel spätestens am 10. Tag, nachdem die Steuer entstanden ist, eingereicht werden. Da in diesem Fall für das Fahrzeug ein diplomatisches oder konsularisches Kennzeichen notwendig ist, reicht es, die Erklärung innerhalb von 10 Tagen nach der Zulassung einzureichen.

Bearbeitungsdauer

4 bis 6 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • ausgefüllter Vordruck für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
    • Rechnung des erworbenen Fahrzeugs
    • Zulassung des erworbenen Fahrzeugs

Kosten

  • Für die Mitteilung Fahrzeugeinzelbesteuerung fallen keine Kosten an. Die Einzelbesteuerung selbst wird separat berechnet.

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Stand:04.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
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  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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